Förderkriterien der Dr. Hermann Schmidhauser Stiftung
Den Rahmen für den Einsatz der Stiftungsmittel bilden die Stiftungsstatuten. Auf diesen basiert das Vergabereglement. Die Dr. Hermann Schmidhauser Stiftung unterstützt:
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Projekte von Institutionen mit wohltätigen Zielsetzungen
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Projekte von Sportvereine
Das geografische Wirkungsgebiet der Stiftung umfasst die Stadt Winterthur und die direkt angrenzenden Gemeinden: Hettlingen, Seuzach, Dinhard, Rickenbach (ZH), Wiesendangen, Elsau, Schlatt (ZH), Zell (ZH), Illnau-Effretikon, Lindau, Brütten, Oberembrach, Pfungen und Neftenbach.
Der Sitz der Organisation muss im geografischen Wirkungsgebiet liegen, ebenso das eingereichte Projekt. Liegt die Projektumsetzung ausserhalb des Gebietes, müssen die Begünstigten aus dem geografischen Wirkungsgebiet sein.
Eine Organisation muss bereits seit fünf Jahren bestehen, um in den Genuss von Stiftungsgeldern zu kommen.
Die Stiftung unterstützt keine
- (Covid-19) Defizitdeckung
- Einzelpersonen
- laufende Betriebskosten
- reine Lohnkosten
- bereits realisierte Projekte rückwirkend
- Institutionen, welche im laufenden oder vergangenen Jahr bereits finanziell unterstützt wurden
Ablauf einer Förderung
- Eingabe über das Online-Gesuchsformular
- Beurteilung durch den Stiftungsrat
- allfällige Klärung weiterer Details mit der Geschäftsstelle
- Überweisung Fördergelder
- Berichterstattung zum Verlauf und Erfolg des geförderten Projekts
Eingabetermine für Fördergelder
Gesuche nimmt die Dr. Hermann Schmidhauser Stiftung ausschliesslich online entgegen. Die Eingaben können jederzeit erfolgen. Der Stiftungsrat entscheidet quartalsweise, welche Gesuche unterstützt werden können.
Hier gehts zum Formular.