Gesuch für Fördergelder bitte online einreichen

Der Stiftungsrat entscheidet viermal pro Jahr über die Vergabe von Fördergeldern. Die jährlich zur Verfügung stehende Summe von rund einer Million Franken wird auf vier Quartale verteilt. Gesuche für Förderbeiträge der Stiftung sind ausschliesslich online einzureichen. Die Eingabe muss Folgendes enthalten:

  • Organisation, Vorname, Name, Adresse, E-Mail, Telefon der Kontaktperson des Gesuchstellers

  • Begleitbrief mit Antrag, kurzer Begründung, Projektbeschreibung und Projektbudget

  • Detaillierter Finanzierungsplan des Projektes

  • Jahresrechnung, Bilanz und Jahresbericht (falls vorhanden)

  • Organigramm / Projektorganisation

  • Auflistung der weiteren angefragten Institutionen und Stiftungen sowie Dokumentation bereits erfolgter Zu- und Absagen in den letzten fünf Kalenderjahren

Missbrauch oder Fehlinformationen können zum Ausschluss der gesuchstellenden Institution und/oder zum Ausschluss einer natürlichen Person führen, die ein Gesuch stellt.

Förderkriterien der Dr. Hermann Schmidhauser Stiftung

Den Rahmen für den Einsatz der Stiftungsmittel bilden die Stiftungsstatuten. Auf diesen basiert das Vergabereglement. Die Dr. Hermann Schmidhauser Stiftung unterstützt:

  • Projekte von Institutionen mit wohltätigen Zielsetzungen

  • Projekte von Sportvereine

Das geografische Wirkungsgebiet der Stiftung umfasst die Stadt Winterthur und die direkt angrenzenden Gemeinden: Hettlingen, Seuzach, Dinhard, Rickenbach (ZH), Wiesendangen, Elsau, Schlatt (ZH), Zell (ZH), Illnau-Effretikon, Lindau, Brütten, Oberembrach, Pfungen und Neftenbach.

Der Sitz der Organisation muss im geografischen Wirkungsgebiet liegen, ebenso das eingereichte Projekt. Liegt die Projektumsetzung ausserhalb des Gebietes, müssen die Begünstigten aus dem geografischen Wirkungsgebiet sein.

Eine Organisation muss bereits seit fünf Jahren bestehen, um in den Genuss von Stiftungsgeldern zu kommen.

 

Die Stiftung unterstützt keine

  • (Covid-19) Defizitdeckung
  • Einzelpersonen
  • laufende Betriebskosten
  • reine Lohnkosten
  • bereits realisierte Projekte rückwirkend
  • Institutionen, welche im laufenden oder vergangenen Jahr bereits finanziell unterstützt wurden

Ablauf einer Förderung

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  • Eingabe über das Online-Gesuchsformular
  • Beurteilung durch den Stiftungsrat
  • allfällige Klärung weiterer Details mit der Geschäftsstelle
  • Überweisung Fördergelder
  • Berichterstattung zum Verlauf und Erfolg des geförderten Projekts

Eingabetermine für Fördergelder

Gesuche nimmt die Dr. Hermann Schmidhauser Stiftung ausschliesslich online entgegen. Die Eingaben können jederzeit erfolgen. Der Stiftungsrat entscheidet quartalsweise, welche Gesuche unterstützt werden können.

Hier gehts zum Formular.

Nützliche Links rund um das Thema Förderstiftung